Außensteuerrecht
2025
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5. Verdeckte Gewinnausschüttung
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Grundsätzliches. Gesellschaftsrechtlich (mit-)veranlasste, mithin fremdunübliche, Lizenzzahlungen von bzw. an Körperschaften werden im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage über § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG außerbilanziell korrigiert. Gleichzeitig können ebendiese Zahlungen einer Abzugsbeschränkung nach § 4j EStG unterliegen. Das Rangverhältnis beider Vorschriften ist unklar.
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Unterschiedlicher Telos. Der Auffassung des BFH , wonach der Rechtsanwender zwischen der Anwendung der nichtabziehbaren Betriebsausgabe i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG und der verdeckten Gewinnausschüttung wählen könne, sofern sich die Rechtsfolgen beider Vorschriften decken, kann mit Blick auf § 4j EStG nicht gefolgt werden. Hintergrund hierfür ist, dass § 4j EStG - anders als § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG - die Einschränkung von der Höhe nach angemessenen Lizenzaufwendungen im Blick hat. Vielmehr wird durch § 4j EStG bezweckt, durch Gewinnverlagerungen ins Ausland, verlorengegangenes Steuersubstrat in das Inland zurückzuholen. Hierbei werden fremdübliche Vertrags- und Zahlungsvereinbarungen un...