Außensteuerrecht
2025
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3. Verfassungsrechtliche Bedenken
20.4
Allgemeines. Sollten im Schrifttum noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die §§ 7-14 AStG geäußert werden (s. Vor §§ 7-14 AStG Anm. 29), schlagen diese Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG durch. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Vorschrift systematisch auf den §§ 7-14 AStG aufbaut, denn als Steuerbefreiungsnorm handelt sich zunächst um eine Begünstigung für den Stpfl. Allerdings bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des § 3 Nr. 41 EStG (s. Anm. 21 ff.).
21
Sieben-Jahres-Frist. Die Nichtanwendung von § 3 Nr. 41 EStG nach Überschreiten der Sieben-Jahres-Frist (s. Anm. 45) führt zu einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG), für die kein sachlicher Grund ersichtlich ist (s. Anm. 18 entspr.). Damit ist die Regelung wegen Verstoßes gegen den allg. Gleichheitssatz u.E. insoweit verfassungswidrig.
S. 24
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Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG. Darüber hinaus sieht sich die Abzugsbeschränkung des § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a Halbs. 2 i.V.m. § 3c Abs. 2 EStG verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt. Als Verstoß gegen das objektive N...