Praxishandbuch GesbR
1. Aufl. 2025
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S. 1156. Strukturänderungen der GesbR
6.1. Einleitung
Eine GesbR kann zwischen Gründung und Auflösung verschiedene Änderungen in ihrer rechtlichen Struktur durchleben, die einen umfassenden Regelungsbedarf mit sich bringen. So können etwa Gesellschafter ausscheiden, eintreten oder wechseln. Hier sind insbesondere die weitere Zuordnung der Rechtsverhältnisse und Haftung gegenüber Dritten, sowie die Abfindung, Rückgabe von Sachen und Haftungsfreistellung des Ausscheidenden im Innenverhältnis zu regeln. Bei Tod eines Gesellschafters stellen sich ebenfalls umfangreiche Nachfolge- und Haftungsfragen. Schließlich kann eine GesbR auch (freiwillig oder zwingend) in eine rechtsfähige Gesellschaft (insbesondere OG/KG) umzuwandeln sein. Auch hier stellen sich Fragen des Rechtsübergangs und der Haftung.
In diesem Kapitel werden daher die möglichen Strukturänderungen der GesbR und die (weitgehend dispositiven) Regelungsmodelle des Gesetzgebers in praktischer Hinsicht näher dargestellt und um Alternativen sowie Empfehlungen mit Mustern für den Vertragserrichter angereichert.
6.2. Änderungen im Gesellschafterbestand
6.2.1. Allgemeines
Da die GesbR nicht rechtsfähig ist, sind die Gesellschafter die Zurechnung...