Praxishandbuch GesbR
1. Aufl. 2025
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S. 253. Erscheinungsformen der GesbR
3.1. Syndikatsvertrag
3.1.1. Allgemeines
Der Syndikatsvertrag gehört zum „gesellschaftsrechtlichen Standardrepertoire“ und bildet einen der wichtigsten Anwendungsfälle der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Praxis. Syndikatsverträge (auch: Konsortialverträge, Poolverträge) werden zwischen allen oder einem Teil der Gesellschafter einer rechtsfähigen (zumeist Kapital-)Gesellschaft abgeschlossen, um bestimmte gesellschaftsbezogene Verhaltensweisen zu regeln. Häufig enthalten Syndikatsverträge Regelungen über
das Abstimmungsverhalten der beteiligten Gesellschaftergruppen, insbesondere bei Beschlüssen über Organbestellungen und betreffend künftige Gesellschaftsvertragsänderungen,
(alineare) Gewinn- und Verlustverteilung, Verteilung des Liquidationserlöses,
die Abfindung bei Ausscheiden und Tod eines Gesellschafters,
Vinkulierungen der Gesellschaftsanteile,
Options-, Vorkaufs-, Aufgriffsrechte,
Sonderrechte einzelner Gesellschafter,
Regelungen über Finanzierungspflichten (Leistung von Gesellschafterzuschüssen),
Wettbewerbsverbote sowie
sonstige Nebenleistungspflichten.
Grenzen der Zulässigkeit bildet das zwingende Recht, insbesondere das Verbot der Einlagenrückgew...