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ASoK 1, Jänner 2012, Seite 39

Kein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber eines Betriebes

1. Ein allgemeines Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den „Erwerber“ des Betriebes, Unternehmens oder Betriebsteiles besteht nach der österreichischen Rechtslage nicht.

2. Ein über die vorgesehenen Fälle hinausgehendes Widerspruchsrecht wird hingegen dort zu bejahen sein, wo ein dem Widerspruchsgründen des § 3 Abs. 4 AVRAG gleichgewichtiger Grund für den Widerspruch vorhanden war, darauf aber vom Gesetzgeber offenkundig nicht Bedacht genommen wurde (z. B. Verlust des Bestandschutzes). Weiters kann sich in besonders gelagerten Einzelfällen ergeben, dass die „Person“ des Arbeitgebers auch als Inhalt des Arbeitsvertrages anzusehen ist, wenn etwa auch zu Ausbildungszwecken ein Arbeitsverhältnis zu einem besonderen Künstler begründet wird. Weiters können Gründe des Rechtsmissbrauches zur Begründung eines Widerspruchsrechts herangezogen werden. – (§ 3 Abs. 4 AVRAG)

„Auch wenn die BetriebsübergangsRL im Ergebnis den Schutz der Arbeitnehmer bezweckt und nicht den Schutz des Interesses des Erwerbers an einer Übernahme aller Arbeitskräfte (Gahleitner, Kommentar zur Entscheidung 9 ObA 105/06s, ZAS 2009/12), ist das Ergebnis der Interpretation der Bestimmungen des AVRAG doch e...

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