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ASoK 1, Jänner 2012, Seite 36

EU plant kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige

Bürger aus Drittstaaten, die legal in der EU arbeiten, sollen zukünftig in Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und öffentliche Dienstleistungen vergleichbare Rechte wie EU-Bürger genießen. Dies sieht ein Richtlinienvorschlag über kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vor, der am vom Plenum des Europaparlaments angenommen wurde. Das gemeinsame Ansuchen um Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung („Single Permit“) trägt zum Bürokratieabbau bei, führt zu administrativen Vereinfachungen für Bürger aus Drittstaaten und ergänzt andere Maßnahmen für legale Migranten wie etwa die „Blaue Karte“. Es soll die Migration jener Arbeitskräfte erleichtern, die dem europäischen Arbeitsmarkt zugutekommen. Die Richtlinie wird es dem Drittstaatenangehörigen oder seinem Arbeitgeber in der EU gestatten, einen einzelnen Antrag auf Genehmigung einzureichen. Die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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