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ASoK 8, August 2011, Seite 320

Lohnnebenkosten für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer – Vergütungen an Einzelunternehmen

RV/0263-I/08.

Liegen bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ i. S. d. § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG vor, dann unterliegen auch jene Vergütungen, die dieser Geschäftsführer als Einzelunternehmer als Werkhonorare in Rechnung stellt, bei der Gesellschaft den Lohnnebenkosten.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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