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Lohnnebenkosten für übernommene Sozialversicherungsbeiträge
2008/15/0279; RV/0303-G/06; Rz. 68 der Kommunalsteuerinformation des BMF-010222/0167-VI/7/2010.
In den Praxis-News wurde bereits mehrfach zur Lohnnebenkostenpflicht für übernommene Sozialversicherungsbeiträge Stellung genommen (vgl. zuletzt ASoK 2011, 30 f.). In der Praxis gehen die Finanzämter und die Gemeinden unter Bezugnahme auf Rz. 68 der Kommunalsteuerinformation tatsächlich davon aus, dass die im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen gesetzlich zu übernehmenden Sozialversicherungsbeiträge deshalb lohnnebenkostenpflichtig sind, weil die Zustimmung des Arbeitgebers zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit durch einen Arbeitnehmer nicht aufgrund eines Rechtsanspruchs, sondern auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhe. Darüber hinaus wird auch bei den gem. § 51 Abs. 5 ASVG zur Hälfte zu S. 320 tragenden ASVG-Beiträgen beim gem. § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG pflichtversicherten Vorstandsmitglied von Lohnnebenkostenpflicht ausgegangen, weil es sich dabei um „keine ausschließliche Verpflichtung des Dienstgebers“ handle. Dem lässt sich aber Folgendes entgegenhalten:
Der UFS hat in seiner Entscheidung vom , RV/0303-G/06, festgehalten, dass ein ...