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ELGA – ein bloßes IT-Förderungsprogramm?
Bei korrekter Einhaltung der Datenschutzregelungen wird ELGA keinen großen medizinischen Zusatznutzen bringen
Vom Gesundheitsministerium wurde der Entwurf eines Elektronische Gesundheitsakte-Gesetzes (ELGA-G) ausgearbeitet und zur Begutachtung ausgesandt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit diesem Entwurf und einem Elektronischen Gesundheitsakt auseinander und zeigt Lösungsalternativen bzw. Korrekturbedarf auf.
Offene Fragen, künstlicher Zeitdruck und verfassungsrechtliche Probleme
Eine Analyse des Gesetzesentwurfs ergibt folgendes Bild:
Zur angeblichen Dringlichkeit: Von Seiten des Gesundheitsministeriums wird versucht, diesen Entwurf so rasch als möglich umzusetzen. De facto besteht aber keinerlei Dringlichkeit, gerade jetzt im Eilverfahren ein ELGA-G zu beschließen. Viel besser wäre es, die Ergebnisse und Erfahrungen des Projekts E-Medikation abzuwarten, bevor der Entwurf des ELGA-G fertig gestellt und beschlossen wird. Alternativ könnte man auch im ersten Schritt nur die E-Medikation gesetzlich umsetzen. Damit wäre Österreich zwar nicht mehr europäischer Vorreiter und auch für die Industrie als Pilotregion weniger interessant, der Entwurf könnte aber „begehrlichkeitenfreier reifen“.
Verfassungsrechtliches Problem undeterminierter Verordnungsermächtigungen: Der Entwurf enthält in wesentlich...