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Neue Selbständige und kleine Versicherungsgrenze
Die kleine Versicherungsgrenze beim neuen Selbständigen kommt dann zur Anwendung, wenn der neue Selbständige neben dieser Tätigkeit auch noch sonstige Erwerbstätigkeiten ausübt. Eine die BSVG-Pflichtversicherung auslösende land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit stellt nach Ansicht des VwGH ungeachtet dessen, ob sie aus steuerlicher Sicht als Liebhaberei (Tätigkeit, die keine Gesamtüberschuss erwarten lässt) zu beurteilen ist, eine sonstige Erwerbstätigkeit dar.