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Lohnsteuerpflicht und Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 ASVG
Nach der Rechtsprechung liegt die wesentliche Bedeutung der Verknüpfung der sozialversicherungsrechtlichen Dienstnehmerregelung mit der Lohnsteuerpflicht darin, dass für jene Zeiträume, für welche die Lohnsteuerpflicht mit Bescheid der Finanzbehörde festgestellt wird, zwingend von der Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 ASVG auszugehen ist. Dies gilt nach Ansicht des VwGH unabhängig davon, ob ein bindender Hauptfragenbescheid (i. S. eines Feststellungsbescheides) vorliegt oder ob die Finanzbehörde auf dem Wege einer Vorfragenlösung zur Bejahung der Lohnsteuerpflicht gekommen ist.
Kritisch anzumerken ist dazu aus meiner Sicht, dass sich der für das Sozialversicherungsrecht zuständige 8. Senat des VwGH mit der Frage, ob und inwieweit sich der steuerliche vom sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnisbegriff inhaltlich unterscheidet, (soweit ersichtlich) noch nie auseinandergesetzt hat, obwohl dieser Aspekt von der GKK eigenständig zu prüfen ist, wenn kein Bescheid des Finanzamtes, aus dem sich die Lohnsteuerpflicht ergibt, vorliegt.