Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Steueroptimale“ Prämienaufteilung zur Nutzung des Jahressechstels wird weiterhin anerkannt
LStR-Wartungserlass 2010 ( BMF-010222/0186-VI/7/2010).
In den Praxis-News vom November 2010 (ASoK 2010, 422) habe ich auf die neuen Aussagen im Lohnsteuerprotokoll 2010 hingewiesen, wonach die „steueroptimale“ Prämienaufteilung zur Nutzung des Jahressechstels nicht mehr anerkannt wird. Diese Aussagen waren auch im Entwurf zum LStR-Wartungserlass 2010 enthalten. Nach langem Hin und Her ist schließlich der endgültige Wartungserlass ergangen, der folgende wesentliche Aussagen enthält:
S. 1221. Prämien, Tantiemen bzw. Provisionen, die für größere Zeiträume (nicht einzelne Monate) gewährt werden, stellen grundsätzlich sonstige Bezüge dar. Soweit sie allerdings aufgrund vertraglicher oder kollektivvertraglicher Regelung (Rechtstitel) laufend ausgezahlt werden, sind sie als laufender Bezug zu behandeln. Dazu ist im Wartungserlass unter anderem folgendes Beispiel enthalten:
Ein Dienstnehmer hat einen Anspruch auf eine vom Jahreserfolg (-leistung, -umsatz) abhängige Vergütung (z. B. erfolgsabhängige Tantieme, Bonifikation, Bilanzgeld), die im März des Folgejahres ermittelt wird. Wird diese Vergütung aufgrund vertraglicher Vereinbarung im Ausmaß von einem Siebtel im Dezember (= son...