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Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Auftraggeberhaftung auf Reinigungsleistungen
Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), BGBl. I Nr. 111/2010; BMF-Info vom , BMF-010219/0321-VI/4/2010.
Im Rahmen des BBG 2011 wurde festgelegt, dass auch die Reinigung von Bauwerken zu den Bauleistungen gem. § 19 Abs 1a UStG (Übergang der Steuerschuld) zählt. Da an diese Regelung die sozialversicherungsrechtliche Auftraggeberhaftung anknüpft, ist sie auch für diese Zwecke zu beachten. Der Begriff der Reinigung wird nach dem angeführten Erlass sehr umfassend als jede Säuberung von Räumlichkeiten oder Flächen, die Teil eines (Hoch- oder Tief-)Bauwerks sind, interpretiert (Reinigung von Gebäuden, Fassaden, Fenstern, Swimmingpools, Kanälen [Behebung von Verstopfungen, Kanalspülung usw.], Straßen oder Parkplätzen [Schneeräumung, Kehrleistung, Straßenwaschung] usw.).