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Anwendung der Grenzgängerregelung und Wohnsitz
EAS 3184 vom .
Zur Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung des DBA zwischen Österreich und Deutschland ist es notwendig, dass sich der Hauptwohnsitz in Grenznähe befindet. Die bloße Begründung eines Zweit- bzw. Nebenwohnsitzes in Grenznähe reicht nicht.
Diese Interpretation des Wohnsitzbegriffs im Zusammenhang mit der DBA-rechtlichen Grenzgängerregelung stützt sich auf eine Verständigungsvereinbarung zwischen den deutschen und den österreichischen Finanzbehörden (vgl. AÖFV Nr. 62/1999 sowie H. Loukota, Neue österreichisch-deutsche Verständigung über die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens, SWI 1999, 151 [151 f.]). Der bloße Wortlaut ließe auch eine andere Interpretation zu (vgl. Lang/Stefaner in Wassermeyer/Lang/Schuch, Doppelbesteuerung, OECD-Musterabkommen, DBA Österreich-Deutschland, Art. 15 Rz. 16).