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Wiedereinsetzung: Kein minderer Grad des Versehens bei Dispositionsfähigkeit des Parteienvertreters trotz Ablebens eines nahen Angehörigen
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).
Norm: § 308 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Einer GmbH wurde am 27. 4. ein Haftungsbescheid über FinanzOnline in deren Databox zugestellt. Der Buchhalter leitete den Bescheid am 18. 5. per E-Mail an den steuerlichen Vertreter (einer von mehreren Geschäftsführern einer Steuerberatungs-GmbH) weiter. Am 10. 5. war der Vater des steuerlichen Vertreters verstorben.
Am 25. 5., dem ersten Werktag nach dessen Begräbnis, übergab der steuerliche Vertreter den ausgedruckten Haftungsbescheid ohne weitere Instruktionen an Frau X im Sekretariat, deren Aufgabe ua die s...