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Sozialversicherungspflicht für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
Schreiben des Hauptverbandes vom , 32-MVB-51.1/10 Dm/Mm.
In den Praxis-News vom Oktober 2009 (ASoK 2009, 390 f.) und vom März 2010 () wurde über die unklare Situation hinsichtlich der beitragsrechtlichen Einordnung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften berichtet. Ausgangspunkt war die mit in Kraft getretene Änderung des § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG, wonach die Pflichtversicherung nach diesem Tatbestand nur dann eintreten soll, soweit die Vorstandsmitglieder aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits als „echte“ Dienstnehmer (nach § 4 Abs. 1 Z 1 i. V. m. Abs. 2 ASVG) pflichtversichert sind. Da es zu dieser Regelung und den damit im Zusammenhang stehenden ASVG-Bestimmungen widersprüchliche Aussagen der Gebietskrankenkassen gab, wurde dem Hauptverband folgende zentrale Frage gestellt:
Sind Sie der Auffassung, dass lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder – ungeachtet der Bestimmung des § 70 AktG – zwingend Dienstnehmer i. S. d. § 4 Abs. 1 Z 1 i. V. m. Abs. 2 ASVG sind und damit nur mehr nicht lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder (de facto nur bei einer Beteiligung über 25 % möglich) unter den Sondertatbestand des § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG fallen können?
Antwort des Hauptverbandes: Unter den Versicherungstatbestand nach § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG fallen nur mehr nicht lohnsteuerpflichtige Vorstandsmitglieder.
Teilt man d...