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ÖBA 11, November 2025, Seite 839

Klauselprozess gegen Vermieter: Verzicht auf Wertsicherung, Einschränkung auf Wohnzwecke, Tierverbot

ÖBA 2025/3158 (OGH)

§ 879 ABGB; §§ 6, 28, 29 KSchG.

https://doi.org/10.47782/oeba202511083901

Zulässig ist eine Klausel, nach der es nicht als Verzicht auf die Wertsicherung gilt, wenn von dieser über längere Zeit kein Gebrauch gemacht wird. Zulässig ist auch eine Klausel, nach der eine Wohnung vom Mieter „ausschließlich“ zu Wohnzwecken verwendet werden darf. Gröblich benachteiligend ist hingegen ein Tierverbot, von dem nicht alle artgerecht in Behältnissen gehaltenen wohnungsüblichen Kleintiere ausgenommen sind, sondern nur „üblicherweise in Käfigen gehaltene Kleintiere“.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Die Kl ist ein gem § 29 KSchG klageberechtigter Verband.

[2] Der bekl Unternehmer schließt mit Verbrauchern Mietverträge über Mietgegenstände iSd § 1 Abs 4 MRG.

[3] Die Kl begehrte zuletzt die Unterlassung der Verwendung [von 34] Klauseln sowie sinngleicher Klauseln und der Berufung darauf. [...]

1. Zur Klausel 13:

Macht der Vermieter, auch über längere Zeit, von den sich aus der Wertsicherung ergebenden Rechten keinen Gebrauch, so gilt dies nicht als Verzicht auf die Anwendbarkeit der Wertsicherung.

[...]

[15] 1.6.1. Der Nichtgebrauch eines Rechts ist nur dann als konkludenter Verzicht auf das Rec...

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