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Betrugsbekämpfungsgesetz – Neuregelungen zur Sicherung der Lohnabgaben
Art. 1 der Regierungsvorlage zum Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2010, 875 BlgNR 24. GP.
In den Praxis-News vom Juli 2010 wurden die im Ministerialentwurf zum BBKG 2010 enthaltenen Regelungen zur Sicherung von Lohnsteueransprüchen dargestellt (vgl. ASoK 2010, 257 f.). Am passierte die Regierungsvorlage zu diesem Gesetz, das ab in Kraft treten soll, den Ministerrat und wurde der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Die Regierungsvorlage enthält im Vergleich zum ersten Gesetzesentwurf einige wesentliche Änderungen:
Wenn der Arbeitgeber den Verpflichtungen zur Anmeldung gegenüber der GKK und zur Lohnsteuerabfuhr nicht nachkommt, kann die Behörde von einer Nettolohnvereinbarung ausgehen. Diese Bestimmung erlaubt es den Behörden, bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen den ausbezahlten Arbeitslohn auf einen Bruttobezug hochzurechnen. Eine Nettolohnvereinbarung kann aber dann nicht unterstellt werden, wenn ein (vermeintlich) Selbständiger seine abgaben- bzw. beitragsrechtliche Meldeverpflichtung erfüllt und das Vertragsverhältnis im Nachhinein (im Rahmen einer GPLA) als lohnsteuerpflichtig eingestuft wird (Ergänzung gegenüber dem Ministerialentwurf zum BBKG 2010).
Analog zur Auftra...