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Sachverständigenhaftung gegenüber Wienwert-Anleiheinhaberin
ÖBA 2025/3153 (OGH)
§§ 1295, 1299, 1300, 1301, 1311 ABGB; § 275 UGB; § 69 IO.
https://doi.org/10.47782/oeba202511082501
Die Erwägungen zur notwendigen Begrenzung der Sachverständigenhaftung gegenüber Dritten gelten nicht nur für die Haftung des Abschlussprüfers oder Sacheinlageprüfers, sondern im besonderen Maße auch für die Ersatzpflicht von im Vorfeld beigezogenen Sachverständigen, die mit ihren Vorarbeiten die Grundlagen für diese externen Prüfer aufbereiten. Jedoch besteht kein Grund, einen Gutachter, der wissentlich unrichtige Expertisen erstellt und dabei zugleich die Schädigung einer vorweg nicht näher eingrenzbaren Zahl von dritten Anlegern in seinen Vorsatz aufgenommen hat, vor einer Haftungsausuferung zu schützen. Diesfalls genügt bloße Kausalität des falschen Gutachtens für die Handlung des Geschädigten ohne besonderen Vertrauenstatbestand.
Aus der Begründung:
[1] Die W AG (idF: Emittentin) begab im Jahr 2017 eine Unternehmensanleihe mit einem Gesamtvolumen von (bis zu) € 5 Mio mit einer Verzinsung von 5,25% und einer Stückelung von € 1.000 je Teilschuldverschreibung. Die Kl zeichnete am 20 Stück der Anleihe um € 19.900.
[2] Die bekl Unternehmensberaterin war weder in die Beg...