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ÖBA 11, November 2025, Seite 789

Veröffentlichung i.V.m. der EBA-Roadmap zum Kreditrisiko

Die folgenden Standards und Leitlinien wurden im Rahmen der Phasen 1 und 2 der Umsetzung der EBA-Roadmap zum Kreditrisiko veröffentlicht:

  • Finale Leitlinien für ADC-Risikopositionen in Wohnimmobilien gem. Art. 126a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2025/03)

    Mit der Überarbeitung der CRR durch die CRR3 wurde im Rahmen des Standardansatzes für das Kreditrisiko eine neue Kategorie von Risikopositionen in Zusammenhang mit Grunderwerb, Erschließung und Bau von ImmobilienS. 790 (Acquisition, Development and Construction, ADC) innerhalb der Klasse der durch Immobilien besicherten Risikopositionen eingeführt. Die ADC-Risikopositionen gelten grundsätzlich als mit erhöhtem Risiko verbunden und werden deshalb gem. Art. 126a der CRR3 mit 150% risikogewichtet. Sofern bestimmte risikomindernde Bedingungen erfüllt sind, können Institute jedoch ein Risikogewicht von 100% auf ADC-Risikopositionen in Wohnimmobilien anwenden.

    In den von der EBA nunmehr final veröffentlichten Leitlinien werden die Kriterien für die Anwendbarkeit des reduzierten Risikogewichtes von 100% konkretisiert. Die EBA strebt mit diesen Leitlinien eine EU-weite Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Behandlung von ADC-Exposures an...

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