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EBA veröffentlicht Leitlinienentwurf für die Bestimmung von Anbietern von Nebendienstleistungen
Die EBA hat ein Konsultationspapier zum Entwurf von Leitlinien für die Bestimmung von Anbietern von Nebendienstleistungen (Ancillary Services Undertakings, ASU) veröffentlicht. Mit der CRR3 wurden u.a. die Begriffe „Anbieter von Nebendienstleistungen“ und „Finanzinstitut“ überarbeitet, um für mehr begriffliche Klarheit zu sorgen, eine einheitliche Anwendung des Konsolidierungsrahmens sicherzustellen und Aufsichtsbehörden beim Erkennen und Steuern von Konzernrisiken zu unterstützen.
Der Leitlinienentwurf soll - mandatiert von Art. 4 Abs. 5 der CRR (in der durch die CRR3 geänderten Fassung) - klare, einfache und kohärente Kriterien für die Bestimmung von Tätigkeiten im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 der CRR enthalten. Darunter fallen u.a. die folgenden Tätigkeiten:
Tätigkeiten, die als „direkte Fortsetzung der Banktätigkeit“ angesehen werden, und
Tätigkeiten, die als „Nebentätigkeiten zum Bankgeschäft“ anzusehen sind.
Zudem beschreibt der Leitfadenentwurf ein Verfahren zur Bestimmung jener Tätigkeiten, die von der EBA als den vorgenannten Tätigkeiten ähnlich angesehen werden.
Als „direkte Fortsetzung der Banktätigkeit“ gelten folgende Tätigkeiten:
Tätigkeiten, die ein wesentlicher Bestandt...