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iFamZ 4, August 2020, Seite 239

Familienhärteausgleich

Unterstützung für Familien während der Corona-Krise

Stefan Schwab

Einkommensschwachen Eltern mit Kindern soll in der Corona-Krise finanziell geholfen werden. Dafür sollen aus dem Familienlastenausgleichsfonds 60 Mio Euro und dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 30 Mio Euro dem Familienhärteausgleich zur Verfügung gestellt werden.

I. Grundlagen

Nachdem mit dem 2. COVID-19-Gesetz die finanzielle Unterstützung für Unternehmen durch den Härtefallfonds bereits auf Schiene war, erfolgte zwei Wochen später durch das 3. COVID-19-Gesetz eine Regelung zur Entlastung von Familien. Dazu wurden dem Familienhärteausgleich (§ 38a FLAG) aus dem Familienlastenausgleichsfonds zunächst 30 Mio Euro bereitgestellt. Damit sollen Familien mit Kindern „rasch und unbürokratisch“finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen erhalten können (§ 38a Abs 5 FLAG; „Corona-Familienhärtefonds“). Mit BGBl I Nr 71/2020 wurde dieser Betrag auf 60 Mio Euro aufgestockt.

Mit dem 6. COVID-19-Gesetz wurden einmalig weitere 30 Mio Euro aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt. Damit sollen zunächst Bezieher*innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe (§ 38a Abs 9 FLAG) und in weiterer Folge aus den verbleibenden Mitteln Bezieher*innen von Sozialhilfe oder Mindestsicherun...

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