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Steuerliche Privilegierung einer Hinterbliebenenpension aus der Tätigkeit beim IWF?
Das BMF hat sich in der EAS 3456 vom damit auseinandergesetzt, ob eine Hinterbliebenenpension, konkret in diesem Fall eine Witwerpension, in den Genuss steuerrechtlicher Privilegien kommt. Geklärt wird, welche Bestimmungen für den IWF als Spezialorganisation der UNO für steuerrechtliche Zwecke anzuwenden sind.
Sachverhalt und EAS-Auskunft
Ein ehemaliger Angestellter des Internationalen Währungsfonds (IWF) erhält aufgrund des Ablebens seiner Ehefrau, die ebenso bis zum Ruhestand beim IWF beschäftigt war, eine Witwerpension aus Mitteln des UN Joint Staff Pension Fund (UNJSPF). Zu prüfen ist, ob die Witwerpension einer steuerrechtlichen Begünstigung unterliegt.
Das BMF spricht sich gegen eine steuerrechtliche Begünstigung der Witwerpension aus. Begründet wird dies damit, dass das UN-Amtssitzabkommen nicht grundsätzlich zu einer Steuerbefreiung führt (EAS 3453 vom ). In Fragen von steuerrechtlichen Privilegierungen ist das IWF-Abkommen anzuwenden (kundgemacht in BGBl 1949/105). Demnach sind Gehälter und Bezüge, also auch Pensionen, die vom UNJSPF an ehemalige Angestellte des IWF ausbezahlt werden, in Österreich von der Einkommensteuer befreit (siehe EAS 2593 vom , sowie EAS 735 vom , EAS...