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Zulässigkeit von Koppelungsklauseln in Vorstandsanstellungsverträgen
1 Ob 190/09m; Aschauer, ASoK 2010, 279; Grillberger, WBl. 2010, 303.
Die Frage, ob es möglich ist, im Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft eine wirksame Koppelungsklausel (Beendigung des Anstellungsverhältnisses bei Abberufung als Vorstand) zu vereinbaren, war bisher strittig. Nach dem angeführten (für Aufsehen in der Fachwelt sorgenden) Urteil des OGH ist dies der Fall, allerdings darf das Vorstandsmitglied nicht sofort mit Wirksamkeit der Abberufung sämtliche Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis verlieren, vielmehr ist ihm für die Dauer der Kündigungsfristen der §§ 1159 ff. ABGB (nicht aber bis zum Ablauf des an sich befristeten Anstellungsverhältnisses) eine Kündigungsentschädigung zu gewähren.