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Abgabenrechtliche Behandlung des Ambulanzquartalspauschales
Ein bestimmter Prozentsatz jener pauschalen Vergütungen, die der Landeskrankenanstaltenfonds an die Krankenanstalten für deren Ambulanzleistungen gewährt, wird aufgrund einer Sonderregelung an die Krankenhausärzte weitergeleitet. Bei diesen quartalsmäßigen Vergütungen liegen nach Auffassung des UFS die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Bezüge i. S. d. § 67 Abs. 1 EStG (Unterscheidung von den laufenden Bezügen im Hinblick auf Rechtstitel und Auszahlung, wobei hinsichtlich Letzterer eine vierteljährliche Auszahlungsfrequenz ausreicht) vor.
Nach meiner Auffassung sind solche Ambulanzquartalspauschalen auch beitragsrechtlich als Sonderzahlungen einzustufen, weil die Zahlungen nicht konkreten, den Beitragszeiträumen (Kalendermonaten) zurechenbaren Leistungen des Arztes zuordenbar sind, sondern von bestimmten Gesamtbehandlungszahlen bzw. -vergütungen abgeleitet werden.