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Nachträgliche Genehmigungspflicht bei Sukzessiverwerben im InvKG?
Das InvKG sieht für den Erwerb von Beteiligungen an inländischen Unternehmen (Direktinvestitionen) eine Genehmigungspflicht nach Maßgabe bestimmter Schwellenwerte vor. Thomale/Kandutsch haben jüngst in dieser Zeitschrift die Auffassung vertreten, dass von der Genehmigungspflicht nach dem InvKG nicht nur der den jeweiligen Schwellenwert konkret erreichende Erwerbsvorgang erfasst wird. Vielmehr würde sich die Genehmigungspflicht auch auf vorangegangene Beteiligungserwerbe desselben Erwerbers (Sukzessiverwerbe) beziehen, die jeweils für sich genommen unter den Schwellenwerten liegen. Im Ergebnis bedeutet dies eine nachträgliche Genehmigungspflicht von (bereits durchgeführten) zunächst genehmigungsfreien Erwerben. Diese Auffassung wird im vorliegenden Beitrag bestritten.
I. Einleitung
Thomale/Kandutsch haben sich jüngst in dieser Zeitschrift in einem Aufsatz mit dem Titel „Investitionskontrolle und Einflussquantisierung“ mit der Auslegung der Anwendungsvoraussetzungen der investitionsrechtlichen Genehmigungspflicht befasst. Darin vertreten sie „die These“, dass es sich bei den im InvKG vorgesehenen Schwellenwerten für die Genehmigungspflicht „nicht um starre, gleichsam für sich stehende ...