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FM-GwG-Anpassungsgesetz: Änderungen im WiEReG
Am traten die mit dem Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Glücksspielgesetz geändert werden (FM-GwG-AnpasS. 288 sungsgesetz), BGBl I 2025/151, vorgenommenen Änderungen in Bezug auf Nominee-Vereinbarungen im WiEReG in Kraft. Die Änderungen greifen in die bisherige Systematik der Meldungen ein und führen mit den Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften) eine neue Kategorie von natürlichen Personen ein, die gemeldet werden müssen. Neben wirtschaftlichen Eigentümern sind nun gem § 5 Abs 1 WiEReG auf Ebene des meldepflichtigen Rechtsträgers auch Nominee-Vereinbarungen und deren Vertragsparteien (nominators [Treugeber], nominees [Treuhänder] und Nominee-Direktoren) zu melden.
Das BMF veröffentlicht zum WiEReG sog fachliche News, in denen es gängige Fragen zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer beantwortet. In jenen vom gab das BMF bekannt, dass es iZm den bevorstehenden Änderungen zu Nominee-Vereinbarungen einen überarbeiteten BMF-Erlass zum WiEReG übermitteln werde, in dem detailliert die Auslegung der kommenden Änderungen in Bezug auf die Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern und Nominee-Vereinbarungen kommuniziert werden soll. Weiters soll es eine Überarb...