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GesRZ 5, Oktober 2025, Seite 287

Umsetzung des EU Listing Act

Wie in dieser Rubrik bereits berichtet, wurde der EU Listing Act am im Amtsblatt der EU kundgemacht. Er enthält ein Maßnahmenpaket bestehend aus der Verordnung (EU) 2024/2809 zur Änderung der Prospektverordnung, der Marktmissbrauchsverordnung und der MiFIR sowie die beiden Richtlinien (EU) 2024/2810 und (EU) 2024/2811, mit denen ua Änderungen bei der MiFID II sowie Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien umgesetzt werden sollen. Das Ziel des EU Listing Act ist es, die Attraktivität der Kapitalmärkte zu stärken.

Um dem notwendigen Umsetzungsbedarf nachzukommen, wurde am ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden, veröffentlicht. Dieses Gesetzesvorhaben adressiert allerdings nur die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2811 zur Änderung der MIFID II und Aufhebung der Börsenzulassungsrichtlinie sowie der Verordnung (EU) 2024/2809 zur Änderung der Prospektverordnung, der Marktmissbrauchsverordnung und der MiFIR und somit den finanzmarktrechtlichen Teil des EU Listing Act. Die Richtlinie (EU) 2024/2810 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien, die bis zum umzusetzen ist, soll ...

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