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immo aktuell 5, Oktober 2025, Seite 221

Ziffernmäßige Konkretisierung mehrerer Ansprüche infolge Rückstellung eines beschädigten Bestandobjekts

immo aktuell 2025/36

§ 1111 ABGB; §§ 226 f, 405 ZPO

Bei gemeinsamer Erhebung mehrerer selbständiger Ansprüche (hier: aus der Rückstellung eines beschädigten Bestandobjekts) muss jeder Anspruch ziffernmäßig bestimmt und individualisiert werden. Wird nur ein Teil einer Gesamtforderung geltend gemacht und können dabei einzelne Forderungspositionen unterschieden werden, die jeweils ein unterschiedliches rechtliches Schicksal haben können, hat der Kläger klarzustellen, welche Teile von seinem pauschalen Begehren erfasst sein sollen. Die Aufteilung des Pauschalbetrags auf die einzelnen Teilpositionen darf nicht dem Gericht überlassen werden.

Sachverhalt: [1] Die Klägerin als Vermieterin begehrt - soweit im Revisionsverfahren von Interesse - von der Beklagten als vormaliger Mieterin Schadenersatz dafür, dass sich Fenster und Türen des bereits zurückgestellten Mietobjekts nicht mehr schließen ließen, ein Wasserschaden eingetreten sei, Teppichböden unbrauchbar und verschmutzt seien, das Objekt mit Exkrementen mit bestialischem Gestank verschmutzt sei, Möbel, Lampen und Vorhänge aus dem Objekt verschwunden seien sowie Fliesen und ein Waschbecken beschädigt worden seien. Von ihrem mit insgesamt 53.337,60 € ...

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