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immo aktuell 5, Oktober 2025, Seite 215

Anlagencontracting zur Wärmeversorgung

immo aktuell 2025/34

§ 879 Abs 3 ABGB; § 38 WEG

Im Abschluss eines Contracting-Vertrags, mit dem der Wohnungseigentumsorganisator seine Verpflichtung zur Herstellung einer Gesamtanlage für das Heizungssystem an einen Dritten auslagert und den Wohnungseigentümern durch Überbinden oder sonstiges Aufbürden eines langfristigen Vertrags (etwa im Sinn einer Knebelung) die Kosten der Herstellung gesondert in Rechnung stellen will, kann grundsätzlich eine unbillige Beschränkung der Nutzungs- oder Verfügungsrechte im Sinn des § 38 Abs 1 WEG liegen. Eine bestimmte von der Eigentümergemeinschaft und/oder der Hausverwaltung im Zusammenhang mit dem selbständigen Abschluss eines Einzelvertrags eingenommene Haltung ist im Allgemeinen, ohne Hinzutreten besonderer Umstände, die ein Unbilligkeits- oder Sittenwidrigkeitsurteil rechtfertigen könnten, davon nicht umfasst.

Sachverhalt: [1] Mit schriftlichem Kaufvertrag vom kaufte M von einer Wohnungseigentumsorganisatorin Liegenschaftsanteile, mit denen Wohnungseigentum an einer Wohnung sowie an einem Kfz-Stellplatz untrennbar verbunden ist. Zwischen der Wohnungseigentumsorganisatorin und einer Rechtsvorgängerin der Beklagten bestand eine vertragliche Vereinbarung über die Wärmeverso...

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