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Minderheitenschutz bei der Durchsetzung von Erhaltungsmaßnahmen nach dem WEG
Beabsichtigte Einschränkung oder ungewollte Regelungslücke?
In vielen Wohnungseigentumsanlagen besteht ein ständiger Konflikt zwischen dem Erhaltungsbedarf des Gebäudes und der Entscheidungsbereitschaft der Eigentümergemeinschaft. Notwendige Reparaturen werden teilweise jahrelang hinausgezögert. Folgen können Substanzverluste und Wertminderungen der ganzen Liegenschaft sein. Einzelne Wohnungseigentümer können die Durchführung von notwendigen Erhaltungsarbeiten zwar im wohnungseigentumsrechtlichen Außerstreitverfahren gerichtlich durchsetzen. Nach der derzeitigen Rechtslage haben einzelne Eigentümer allerdings keine rechtlich gesicherte Möglichkeit, die Durchführung solcher Arbeiten auch gegenüber dem Verwalter zu exekutieren. Dies kann zur Folge haben, dass Schäden trotz Vorliegens einer gerichtlichen Entscheidung nicht behoben werden.
1. Aktuelle Rechtslage
Die Verwaltung von Liegenschaften wird insbesondere bei größeren Gebäuden häufig auf professionelle Hausverwaltungen ausgelagert. Eine der zentralen Aufgaben der bestellten Hausverwalter ist dabei die ordentliche Verwaltung der Liegenschaft gemäß § 28 Abs 1 Z 1 WEG. Die Entscheidungsbefugnis in diesem Bereich obliegt zwar grundsätzlich der Eigentümergemeinschaft, aber auch der Verwalter hat hier einen weit...