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immo aktuell 5, Oktober 2025, Seite 189

Neuerungen in den Liebhabereirichtlinien 2025

Verlängerung der Prognosezeiträume bei Liebhaberei

Katharina Pinter und Stella Müller

Da sich die gestiegenen Baukosten und Zinsen erheblich auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Vermietungstätigkeiten auswirken, wurden im Zuge des Konjunkturpakets die in der Liebhabereiverordnung festgelegten Prognosezeiträume um jeweils fünf Jahre verlängert. Für „kleine“ Vermietungen gilt nun ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der Vermietung bzw maximal 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Bei „großen“ Vermietungen beträgt der Prognosezeitraum nunmehr 30 bzw höchstens 33 Jahre. Die Neuregelung ist auf absehbare Zeiträume anzuwenden, die nach dem beginnen.

1. Liebhaberei bei Vermietung von Immobilien

Eine Tätigkeit wird steuerrechtlich nicht als Einkunftsquelle anerkannt, wenn auf Dauer kein Gesamtüberschuss zu erwarten ist. Die Liebhabereibeurteilung dient dazu, die einkommensteuerlich relevante Sphäre der Einkommenserzielung von jener der bloßen Einkommensverwendung abzugrenzen. Tätigkeiten, die als Liebhaberei eingestuft werden, führen daher nicht zu (negativen) steuerlichen Einkünften, weswegen entsprechende Verluste steuerlich nicht verwertbar sind.

Bei der Vermietung von Immobilien unterscheidet die Liebhabereiverordnung zwischen zwei Kategorien:

  • „Kleine“ Vermietung: Vermietung von Ein- und Zwei...

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