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Update aus dem internationalen Steuerrecht
Aktuelles auf einen Blick
„Was gibt es Neues?“ - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um Fragen des internationalen Steuerrechts für den grenzüberschreitend tätigen Unternehmer und dessen Berater.
1. DBA-Recht und österreichisches Außensteuerrecht
1.1. DBA mit dem Sultanat Oman
Der Ministerrat hat beschlossen, dem Nationalrat ein DBA zwischen Österreich und dem Sultanat Oman zur Beschlussfassung vorzulegen. Das DBA folgt in größtmöglichem Umfang - dh, soweit mit den steuerpolitischen Positionen der beiden Staaten vereinbar - dem OECD-MA idF aus 2014 und 2017, wobei sich darin aber auch dem UN-MA entnommene Elemente finden. BEPS-bedingt wurden auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und -verlagerungen aufgenommen. Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist für Bauausführungen und Montagen eine Schonfrist von neun Monaten vorgesehen. Der Begriff der Vertreterbetriebsstätte entspricht im Kern Art 5 Abs 5 f OECD-MA idF vor dem Update 2017 (Fokus auf die wirtschaftliche Abschlussvollmacht), wird jedoch ergänzt um die in Art 5 Abs 5 lit b UN-MA vorgesehene Regelung, wonach im Quellenstaat gewöhnlich unterhaltene und zur Auslieferung genutzte Bestände von Gütern und ...