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Neuregelung der Karenzzeitenanrechnung ab 1. 8. 2019 und ihre Auswirkung auf Vordienstzeiten
Zur MSchG-Novelle BGBl I 2019/68
In der Plenarsitzung vom wurde im Nationalrat eine Reihe von Gesetzesbeschlüssen im Arbeits- und Sozialrecht gefasst, unter anderem auch eine Neuregelung der Anrechnung von Zeiten einer Elternkarenz. Wie bereits mehrfach in der jüngeren Vergangenheit handelte es sich um eine Gesetzesänderung, die ohne Begutachtung durchgeführt wurde und unter anderem deshalb eine Reihe von Interpretationsfragen offenlässt. Dies erinnert an die jüngeren Beschlüsse zur Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten ab , zur Arbeitszeitnovelle 2018 oder zur Neuregelung des Karfreitags. Alle diese Beschlüsse eint, dass die rasche und nicht sozialpartnerschaftlich akkordierte Umsetzung zu Zweifelsfragen im Verhältnis zwischen Gesetz und Kollektivvertrag führten. Selbiges gilt auch für die gegenständliche Neuregelung.
1. Vorgeschichte
Dem nunmehrigen Gesetzesbeschluss zur Anrechnung von Elternkarenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche ging eine Entschließung des Nationalrats vom voraus. Darin wurden die Kollektivvertragsparteien aufgefordert, eine Anrechnung von derartigen Zeiten auch auf kollektivvertragliche Ansprüche umzusetzen, andernfalls würde eine gesetzliche Regelung forciert w...