Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Rückforderung bescheidloser KESt-Erstattungen
Eine Frage der Verjährung?
Die Finanzverwaltung hatte in ihrer früheren Praxis KESt-Erstattungsanträge beschränkt steuerpflichtiger Dividendenempfänger vielfach nur durch faktische Auszahlung des Erstattungsbetrags an den Antragsteller und demnach bescheidlos erledigt. Nachdem Zweifel an der materiellen Berechtigung des Erstattungswerbers aufgetreten waren, nahm die Finanzverwaltung nähere Überprüfungen vor und versuchte in der Folge, zu Unrecht erfolgte Auszahlungen nach § 241a BAO zurückzufordern. Diese Versuche waren Gegenstand zahlreicher Literaturbeiträge und wurden vom VwGH bereits mehrfach behandelt. Nun wird erstmals auch der VfGH damit befasst. Dies bietet Anlass, Fragen der Rückforderung zu Unrecht bescheidlos gewährter KESt-Erstattungen erneut zu beleuchten und sich mit möglichen verfassungsrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen.
1. Ausgangslage: Rückforderung bescheidloser KESt-Erstattungen durch die Finanzverwaltung
Die Abgabenbehörden haben in der Vergangenheit bei KESt-Erstattungsanträgen die beantragten Rückzahlungen oftmals vorgenommen, ohne dabei einen Bescheid zu erlassen. In weiterer Folge wollte die Finanzverwaltung zu Unrecht ausgezahlte Beträge zurückfordern, dies insbesondere aufgrund vo...