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ASoK 6, Juni 2010, Seite 224

DBA-Monteurklausel bei Wechsel der Ansässigkeit

EAS 3147 vom .

Die DBA sehen regelmäßig vor, dass der Tätigkeitsstaat ausnahmsweise dann kein Besteuerungsrecht an den Dienstnehmereinkünften geltend machen (also nur der AnS. 225 sässigkeitsstaat besteuern) darf, wenn die Voraussetzungen der sog. Monteurklausel vorliegen. Die Monteuerklausel ist anwendbar, wenn sich der Arbeitnehmer während eines bestimmten Rahmenzeitraums (je nach DBA Kalenderjahr, Steuerjahr oder beliebiger 12‑Monats-Zeitraum) nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält und wenn er für keinen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber oder eine dort befindliche Betriebsstätte seines Arbeitgebers tätig ist.

Bislang war es nach der österreichischen Verwaltungspraxis für die Berechnung der 183-Tage-Frist unerheblich, ob die Fristüberschreitung auf eine Ansässigkeitsverlegung in den Tätigkeitsstaat zurückzuführen war (so z. B. EAS 1694 vom ). Nunmehr wird diese Auffassung im Hinblick auf die Ausarbeitung des OECD-Updates 2008 aber revidiert: Hinsichtlich der Überschreitung der 183-Tage-Aufenthaltsfrist sind nur jene Zeiträume des Rahmenzeitraums zu berücksichtigen, in denen Ansässigkeits- und Tätigkeitsstaat (noch) auseinanderfallen, nicht aber jene Zeiträume, in de...

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