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Steuerliche Anerkennung eines Ehegattendienstverhältnisses
Verträge zwischen nahen Angehörigen finden nur dann eine steuerliche Anerkennung, wenn sie einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären, wobei Letzteres eine angemessene Entlohnung voraussetzt. Ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis zwischen einem Tierarzt und seiner in seiner Ordination tätigen (ebenfalls als Tierärztin ausgebildeten) Ehefrau setzt daher voraus, dass es eine klare vertragliche Grundlage hinsichtlich des Beschäftigungsausmaßes und des dafür gewährten angemessenen Entgelts gibt. Die in einem gewissen Umfang erbrachten Arbeitsleistungen und die dafür regelmäßig gewährten, allerdings unterschiedlich hohen und unangemessen niedrigen Zahlungen rechtfertigen die Annahme des Vorliegens eines solchen Dienstvertrages nicht.