Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wichtige Fristen in der Lehrlingsausbildung
Eine Checkliste für die betriebliche Praxis
Die nachfolgende Checkliste versteht sich als Hilfsmittel und gibt einen Überblick über die in der Praxis relevanten Fristen und andere Zeiträume, die für Lehrbetriebe und Ausbilder, aber auch Betriebsräte interessant sein können.
Fristen nach dem BAG
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Thema | Frist nach BAG | Norm |
Erstmaliges Ausbilden in einem Betrieb aufgrund eines Feststellungsbescheides ohne Ausbilderprüfung | 18 Monate | |
Scheidet ein Ausbilder unvorhergesehen aus, hat der Lehrberechtigte die Bestellung eines Ausbilders gegenüber der Lehrlingsstelle anzuzeigen. | Meldefrist: 4 Wochen Frist für neuen Ausbilder: 18 Monate | |
Vor der Erlassung dieses Feststellungsbescheides durch die Lehrlingsstelle ist der Kammer für Arbeiter und Angestellte Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. | Frist für die Abgabe einer Stellungnahme durch die AK: 3 Wochen | |
Ist seit der Rechtskraft des Feststellungsbescheides und der erstmaligen Aufnahme eines Lehrlings ein Zeitraum von mehr als 15 Monaten verstrichen, ist die Eintragung des Lehrvertrages zu verweigern. | 15 Monate | |
Die Lehrlingsstelle hat auf Antrag des Lehrberechtigten die Lehrlingshöchstzahl durch Bescheid zu erhöhen. Die Lehrlingsstelle hat unverzüglich ein Gutachten des Lande... |