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ASoK 5, Mai 2010, Seite 196

Anwendung des Kollektivvertrages bei Betriebsübergang

9 ObA 123t.

Der Kollektivvertragswechsel bei einem Betriebsübergang kann nur i. S. einer vollständigen Ablösung des Kollektivvertrages des Veräußerers durch den des Erwerbers verstanden werden. Eine fragmentarische Weitergeltung von Bestimmungen des Veräußererkollektivvertrages hinsichtlich jener Bereiche, die im neuen Kollektivvertrag nicht geregelt sind, ist zu verneinen.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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