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BFGjournal 2, Februar 2009, Seite 77

Zusammenschluss - keine Rückwirkung für die Gesellschaftsteuer

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

Bei einem Zusammenschluss vorangehenden Zusammenschluss jeweils nach Art. IV UmgrStG ist die (ertragsteuerliche) Rückwirkung für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 26 Abs. 3 UmgrStG für die Befreiung der Kapitalverkehrssteuer unbeachtlich, weshalb die Besitzfrist für den eingebrachten Mitunternehmeranteil erst mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Zusammenschlussvertrages beginnt und nicht mit dem neun Monate früheren Umgründungsstichtag.


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Zusammenschluss - keine Rückwirkung für die Gesellschaftsteuer

Der Fall

Mit Notariatsakt vom beteiligte sich Frau M mit einer Einlage von 800.000 ATS als atypisch stille Gesellschafterin unter Anwendung des Art. IV UmgrStG rückwirkend zum am bereits mehr als zwei Jahre bestehenden nicht protokollierten Gewerbeunternehmen ihres ...

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