SWK-Spezial GrESt: Anteilsvereinigung neu
1. Aufl. 2025
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S. 46 Besteuerung aufgrund der Übergangsregelung
1. Allgemeines
Die Übergangsbestimmungen betreffend die mit dem BBG 2025 einhergehenden Änderungen des GrEStG finden sich in § 18 Abs 2w GrEStG. Im Wesentlichen ordnet § 18 Abs 2w GrEStG an, dass die neuen Bestimmungen mit in Kraft treten und erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden sind, für die die Steuerschuld nach dem entsteht oder entstehen würde.
Besondere Regelungen enthält § 18 Abs 2w GrEStG jedoch insbesondere für
die Tatbestände des Gesellschafterwechsels gemäß § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG (und damit in Zusammenhang stehend die Vorbestimmung des § 1 Abs 2a GrEStG aF) sowie
die Tatbestände der Anteilsvereinigung und -übertragung gemäß § 1 Abs 3 Z 2 GrEStG.
In diesem Zusammenhang ist § 18 Abs 2w GrEStG erkennbar der mit dem StRefG 2015/2016 eingeführten Übergangsbestimmung in § 18 Abs 2p GrEStG nachempfunden. Dies bedeutet, dass auch nach neuer Rechtslage in manchen Fällen bereits kle...