SWK-Spezial GrESt: Anteilsvereinigung neu
1. Aufl. 2025
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S. 108 Steuerschuldner, Steuerschuld und Haftung
1. Steuerschuldner
1.1. Begriff des Steuerschuldners
Bei der Einkommensteuer ist der Steuerschuldner leicht zu identifizieren. Dies ist die natürliche Person, welche das Einkommen erzielt. Bei Kauf- und Tauschvorgängen, bei denen die Vertragspartner ein inländisches Grundstück übertragen, sind nach der Generalklausel des § 9 Z 4 GrEStG die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner, dh beispielsweise der Verkäufer und Käufer. Es obliegt den Vertragsparteien, welche Person sie in weiterer Folge zum Steuerzahler bestimmen bzw wie sie die Steuerschuld gegenseitig aufteilen, dh, ob sie die Steuer zB je zur Hälfte tragen wollen oder der Käufer die volle Belastung tragen soll. Die vertragliche Vereinbarung ändert jedoch nichts an der gesetzlichen Vorgabe, dass beide Parteien Steuerschuldner sind. Käufer und Verk...