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Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im Lichte des UStG
Vorsteuerabzug und allfällige Berichtigungsmöglichkeiten im unionsrechtlichen Kontext
Das BFG hat dem RE/2100001/2025 (Vorabentscheidungsersuchen), im Wesentlichen zusammengefasst folgende Fragen gestellt:
Ist die Bekanntgabe einer UID-Nummer eines anderen Mitgliedstaates materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung, sodass ohne eine solche eine steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt?
Wenn ja, gibt es einen Vorsteuerabzug (bzw eine Erstattung) aus einer steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Lieferung?
Wenn ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, ist eine Berichtigung zulässig, wenn über den Vorsteuerabzug die Neutralität der Mehrwertsteuer schon sichergestellt wurde?
Wenn eine Berichtigung zulässig ist, wann wirkt diese (ex nunc oder ex tunc)?
1. Problemstellung
Nach der Rechtsprechung des EuGH galt bisher die UID-Nummer des Empfängers lediglich als formelles Kriterium, sodass allein das Fehlen nicht zwingend zur Versagung der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung gemäß Art 7 UStG (bzw Art 138 MwStSyst-RL) führte. Dementsprechend hat auch der VwGH judiziert, dass es für die Anwendung der Steuerfreiheit (nur) entscheidend ist, ob dem liefernden Unternehmer der ...