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SWK 29, 10. Oktober 2025, Seite 1240

Aktualisierung des WiEReG-Erlasses

Mit , 2025-0.779.895, BMF-AV 2025/136, wurde der WiEReG-Erlass des BMF („Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 [WiEReG BMF-Erlass]“) in der Findok aktualisiert.

Mit dem WiEReG wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt. Auf dieser Basis wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer mit eingerichtet und wird vom Bundesminister für Finanzen als Registerbehörde geführt.

Als Ergänzung zu diesem Erlass hat die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt. Ebenso wird dort die vom BMF geführte Länderliste veröffentlicht.

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