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Schenkung als Erfüllung einer sittlichen Pflicht
iFamZ 2025/200
Der allgemeine Begriff „sittliche Pflicht“ bedarf anhand konkreter Umstände einer Auslegung. Dabei kommt es grundsätzlich und für die verschiedensten Lebensbereiche auf die Anschauungen der redlichen und rechtsverbundenen Mitglieder der betroffenen Verkehrskreise an. Auch der Maßstab des bonus pater familias und der Normfamilie ist für die Frage der sittlichen Pflicht heranzuziehen (hier bejahend für das Zurverfügungstellen von Kost und Logis durch den Erblasser).