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Zugangsbewertung von erworbenen Gruppen von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten und Schulden, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen
Der Fall – die Lösung
1. Sachverhalt
Im Falle des Erwerbs einer Gruppe von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten und Schulden, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind die hierfür aufgewendeten Anschaffungskosten gem. IFRS 3.2(b) auf die einzelnen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Gruppe auf Basis deren relativer Zeitwerte zum Zeitpunkt des Erwerbs aufzuteilen. Damit kann sich aus dieser Systematik kein Goodwill ergeben. Diese Bewertungsvorschrift ist in die Definition des Anwendungsbereichs von IFRS 3 eingebettet, insofern als IFRS 3 für Geschäftsvorfälle dieser Art nicht anzuwenden ist.
Werden im Zusammenhang mit einer solchen Transaktion auch Finanzinstrumente erworben, kann sich ein potenzieller Regelungskonflikt ergeben, und zwar zwischen
der in IFRS 3.2(b) geforderten Allokation der Anschaffungskosten auf Basis relativer Zeitwerte und
der in IAS 39.43 kodifizierten Bewertungsvorschrift, wonach Finanzinstrumente grundsätzlich auf Basis ihrer jeweiligen individuellen Zeitwerte anzusetzen sind.
Sollten Differenzen zwischen dem individuellen Zeitwert und den Anschaffungskosten bestehen, sind diese gem. IAS 39.43A und IAS 39.AG76 im Falle der Existenz von Marktpreisen oder ...