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ASoK 2, Februar 2010, Seite 72

Verordnungen und Kundmachungen zum Sozialversicherungsrecht

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 385/2009

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2010 wird mit 1,015 festgesetzt.

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Gesundheit über die Aufwertung und Anspassung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2010, BGBl. II Nr. 449/2009

Diese Verordnung beinhaltet die Feststellung der Hundertsätze nach § 23 Abs. 2 BSVG, der Höchtsbeitragsgrundlage nach dem B-KUVG und des im § 26a Abs. 2 B-KUVG genannten Betrages.

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Gesundheit über die Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversiche-rungsgesetz für das Kalenderjahr 2010, BGBl. II Nr. 450/2009

Diese Kundmachung beinhalt unter anderem die Ermittlung der Aufwertungszahl, der täglichen Höchtsbeitragsgrundlage und der Aufwertungsfaktoren sowie die Feststellung der festen Beträge nach dem ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG ...

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