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ASoK 2, Februar 2010, Seite 63

Höhe der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende 2010

Zivildienstleistenden gebührt gem. § 25a ZDG eine monatliche Pauschalvergütung (Grundvergütung und Zuschlag). Mit Wirksamkeit vom beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende nach § 25a Abs. 2 Z 1 ZDG 289,20 Euro und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 2 Z 2 ZDG 158,50 Euro (Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende, BGBl. II Nr. 8/2010).

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