Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues aus dem Arbeitnehmerschutzrecht
Kommunikation zwischen Arbeitsinspektoraten, KIAB und Sozialversicherung – BauV über Gerüste – Ersthelfer/-innen
Der vorliegende Beitrag behandelt die Novelle des Arbeitsinspektionsgesetzes (ArbIG), des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (VAIG 1994) sowie die Novelle der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) über Gerüste.
Novellen von ArbIG, AVRAG, ASVG, VAIG 1994 (BGBl. I Nr. 150/2009)
Die Änderungen des ArbIG, des AVRAG, des ASVG sowie des VAIG 1994 durch BGBl. I Nr. 150/2009 vom sind am in Kraft getreten und betreffen im Wesentlichen die Kommunikation zwischen Arbeitsinspektoraten, Zentraler Koordinationsstelle zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung beim BMF und den Sozialversicherungsträgern bzw. dem Hauptverband:
Die ArbIG-Novelle (Art. 1) regelt die Berechtigung der Arbeitsinspektorate, bei Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben hinsichtlich entsandter Arbeitnehmer/-innen Einsicht zu nehmen in die Datenbank des BMF, die hinsichtlich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) geführt wird. Von diesem Einsichtnahmerecht sind erfasst (§ 20 Abs. 7 ArbIG): Daten des Entsendebetriebes, der Arbeitnehmer/-innen sowie Daten inländischer Auftraggeber/-innen (Beschäftigerbetrieb, Generalunternehmer) und Name der beauftragten Person (Weisungsberechtigter/Weisungsberechtigte gege...