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ZWF 5, September 2025, Seite 229

Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG: Medienberichte als „sonstige Bekanntgabe“ - eine Replik

Wolfgang Gurtner

In seinem Beitrag „Medienberichte als sonstige Bekanntgabe, die zu einer Abgabenerhöhung führen“ (ZWF 2025, 40) vertritt Kastner die Ansicht, dass bei entsprechender medialer Berichterstattung eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiende Wirkung entfalten soll, wenn es zur Festsetzung und Entrichtung der Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs 6 FinStrG kommt. Hierzu wird nachfolgend Stellung bezogen.

1. Intention des Gesetzgebers

§ 29 Abs 6 FinStrG idgF lautet wie folgt: „Werden Selbstanzeigen anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung [...] insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung [...] entrichtet wird.“

Der historische Gesetzgeber wollte Selbstanzeigen „verteuern“, „die zu einem Zeitpunkt erstattet werden, in dem bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Tatentdeckung gerechnet werden muss“. Es erschien dem Gesetzgeber „nicht gerechtfertigt“, dass „Taktierer“, die bis zum letzten Moment mit einer Erstattung der Selbstanzeige zuwarten, zu gleichen Konditionen in die Steuerehrlichkeit zurückkehren können wie jen...

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